Unsere Leistungen im Überblick

  • Erstellung von Heiz- & Hausnebenkostenabrechnungen 

  • Montage von Heizkostenverteilern, Wärme- und Wasserzählern
  • Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern
  • Legionellenprüfung gemäß Trinkwasserverordnung
  • Installation & Inbetriebnahme von Funksystemen nach EED

zuverlässig und individuell

Planung & Beratung:

Schon bei der Planung und Projektierung Ihres Bauvorhabens oder der Rekonstruktionsmaßnahme stehen wir Ihnen mit unserer fachlichen Kompetenz und den Erfahrungen zufriedener Kunden hilfreich und beratend zur Seite. Eine gründliche Vorbereitung und Berechnung der optimalen Messeinrichtungen hilft Ihnen auf lange Sicht Kosten zu sparen.


Die Entscheidung zwischen Wärmemengenzählern als Zentralinstallation, Heizkostenverteilern, elektronisch oder per funk, ist oft zukunftsweisend und kann Sie für lange Zeit an die Technologie und die Preise eines bestimmten Messgeräteherstellers binden.
Um teure Fehlentscheidungen zu vermeiden, fordern Sie von uns ein individuelles Angebot zum Einbau der passenden Geräte an!

 

Wir beraten Sie gern!

 

Montage:

Wenn Sie es wünschen, installieren wir die Wärmezähler zentral in speziellen Verteilerschränken. Die Ablesung der Verbrauchsstände wird somit vereinfacht und Ihre Mieter werden bei dieser Maßnahme so wenig wie möglich belästigt.


Bei vorhandenen und zugängigen Einbaustrecken ist die sorgfältige und fachgerechte Montage jeder Art von Messgeräten für uns selbstverständlich - unabhängig vom gewählten Modell/Hersteller.

 

Ablesung:

Gute Vorbereitung zahlt sich aus. Wir überwachen für Sie die Termine für eine pünktliche und zügige Abrechnung der Verbrauchsstände Ihrer Mieter. Schon im Vorfeld stimmen wir mit Ihnen die aktuelle Mieterliste ab. Rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor der Ablesung, lassen wir Ihnen den Hausaushang mit dem Termin für die Mieter zukommen. Die Mieter bekommen somit genügend Zeit, mit der Nachbarschaft die Erreichbarkeit zum Ablesetermin zu organisieren. Sie vermeiden Verzögerungen und nahezu alle Zähler können zum vereinbarten Termin abgelesen werden.


Bei der Ablesung wird von unseren Monteuren gleichzeitig die sichere Funktion der Messeinrichtungen kontrolliert und eventuell nötige Reparaturen werden zur Terminabstimmung unserem Büro gemeldet.

 

Abrechnung:

Eine detaillierte und übersichtliche Einzelabrechnung schafft Vertrauen und wird heute von jedem Mieter erwartet. Spätestens 3 Monate nach Eingang Ihrer Kostenaufstellung können wir Ihnen Ihre komplette Abrechnung als Gesamtübersicht mit allen Mietereinzelabrechnungen bereitstellen.


Mit uns können Sie rechnen! Zuverlässig und exakt!

 

Rauchwarnmelder:

Seit dem 01.01.2019 müssen in Thüringen alle Bestandsbauten mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Für Neu- und Umbauten gilt im Freistaat bereits seit dem 29.02.2008 eine Rauchwarnmelderpflicht. 

 

Zuständig für den Einbau und die Wartung der Geräte ist der Eigentümer der Wohnung bzw. der Hauseigentümer. Gern unterstützen wir Sie mit unserem speziell geschulten und zertifizierten Personal bei Planung, Montage, Wartung, sowie der Dokumentation. 

Legionellenbeprobung:

Laut Trinkwasserverordnung (TrinkwV) muss unter bestimmten Voraussetzungen aller drei Jahre oder jährlich eine Überprüfung der Wasserversorgung auf Legionellen durchgeführt werden. 

 

Wir unterstützen Sie bei der Durchführung und Planung der Probenentnahme. Im Falle eines festgestellten Legionellenbefalls beraten und unterstützen wir Sie gern bei der weiteren Vorgehensweise. 

 

Installation & Inbetriebnahme von Funksystemen nach EED

 

Mit uns starten Sie sicher in die Zukunft. 

 

Ab dem 25.10.2020 dürfen nach der neuen Energieeffizienz-Richtlinie (EED – Energy Efficiency Directive) nur noch fernablesbare Messgeräte neu installiert werden. Dabei senden die fernauslesbaren Messgeräte ihre Werte selbstständig oder auf Anfrage an den zuständigen Dienstleister. Die Begehung der Wohnung zur Ablesung entfällt dabei.  

 

Ziel der EED ist die Reduzierung des Energieverbrauchs durch mehr Transparenz. Dabei soll der Endverbraucher durch unterjährlich abrufbare Verbrauchsinformationen seine Energiekosten im Blick behalten und gegebenfalls sein Verhalten anpassen und seinen Energieverbrauch senken. 

 

Dabei staffelt sich die Umsetzung der EED in drei Abschnitte:

 

Ab 25.10.2020:

  • Die EED-Regelung ist in Deutschland umzusetzen.
  • Es dürfen nur noch fernauslesbare Wärmezähler / Wasserzähler neu installiert werden.
  • Verbrauchsinformationen müssen dem Mieter halbjährlich, auf Nachfrage vierteljährlich bereitgestellt werden.

 

Ab 01.01.2022:

  • Bei bereits fernauslesbaren Liegenschaften müssen Verbrauchsinformationen dem Mieter monatlich bereitgestellt werden.

 

01.01.2027:

  • Alle verbauten Wärmezähler / Wasserzähler müssen fernauslesbar sein.
  • Nicht fernauslesbare Geräte müssen nachgerüstet oder ausgetauscht sein.

 

Wir beraten Sie gern! 

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